AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kardos Gebäudereinigung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kardos Gebäudereinigung (Firma KARDOS) Bereich Dienstleistungen Im Auftragsfalle gelten die nachstehenden Vorschriften und Hinweise.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kardos Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „AG“) über Reinigungsdienstleistungen und verwandte Facility-Management-Leistungen.

2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des AN oder durch den Beginn der Dienstleistungsausführung zustande.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis.

  • a) Die Reinigung erfolgt fachgerecht nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks.
  • b) Sonderleistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind (z.B. nach Renovierungen, Brand- oder Wasserschäden), bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach Aufwand oder separatem Angebot abgerechnet.
  • c) Der AN ist berechtigt, das Leistungsverzeichnis geringfügig anzupassen, sofern dies den Kern der Leistung nicht beeinträchtigt und für den AG zumutbar ist.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem AN und seinem Personal zum vereinbarten Zeitpunkt freier Zugang zu den zu reinigenden Objekten gewährt wird. Erforderliche Schlüssel oder Zugangscodes sind dem AN rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

2. Der AG stellt dem AN unentgeltlich die für die Reinigung erforderlichen Medien (insbesondere kaltes und warmes Wasser sowie elektrische Energie) in angemessenem Umfang zur Verfügung.

3. Der AG stellt dem AN geeignete, verschließbare Räumlichkeiten zur Aufbewahrung von Reinigungsmitteln, Geräten und für das Personal (Umkleideräume) zur Verfügung. Für eingebrachte Sachen des AN übernimmt der AG keine Haftung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

4. Der AG ist verpflichtet, den AN vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahrenquellen (z.B. hochempfindliche Böden, gefährliche Stoffe, technische Besonderheiten) hinzuweisen.

§ 4 Dienstleistungspersonal und Sicherheit

1. Der AN setzt nur geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Das Personal wird regelmäßig geschult und beaufsichtigt.

2. Das Personal ist zur Verschwiegenheit über alle Geschäftsgeheimnisse und internen Vorgänge des AG, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden, verpflichtet.

3. Dem Personal ist die Mitnahme von betriebsfremden Personen sowie die Einsichtnahme in Akten oder das Öffnen von Schränken und Schubladen streng untersagt.

4. Der AN garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen (insb. Mindestlohngesetz, Aufenthaltsgesetz).

§ 5 Abnahme und Gewährleistung (Reklamation)

1. Die Leistungen des AN gelten als vertragsgemäß erbracht und abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der jeweiligen Reinigungsarbeiten – schriftlich (E-Mail genügt) begründete Beanstandungen erhebt.

2. Verborgene Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, zu rügen.

3. Bei berechtigten Reklamationen ist der AN zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl oder ist sie unzumutbar, hat der AG das Recht auf Minderung der Vergütung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen

1. Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart.

3. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern und die Dienstleistung nach vorheriger Ankündigung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

1. Bei Dauerverträgen gelten die ersten 3 Monate als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

2. Nach der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Vertragspflichten grob verletzt oder über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

§ 8 Haftung und Haftungsbegrenzung

1. Der AN haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des AN auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

3. Für Schäden, die durch den AG oder Dritte verursacht wurden, sowie für Mängel, die auf unzureichende Mitwirkung des AG zurückzuführen sind, übernimmt der AN keine Haftung.

4. Der AN unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Dresden). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Aktuelle Revision. Stand: Januar 2026.

Hinweis: Diese AGB dienen als rechtliche Grundlage für die Geschäftsbeziehung. Wir empfehlen bei komplexen Rahmenverträgen eine individuelle rechtliche Prüfung.
Zuletzt aktualisiert: 14. Januar 2026.